Einen Rosenkrieg vermeiden, um mit dem Mediator den Umgang und alle Unterhalts- und Vermögensfragen abschließend zu regeln.
Eine Mediation in oder zwischen Unternehmen oder Kunden oder Gesellschaftern und Geschäftsführung oder Vorgesetzten und Mitarbeitern.
Nach oder schon vor dem Erbfall Streit vermeiden, ganz gleich ob Testamentsgestaltung, Erbverteilung oder Nachfolgeregelungen.
Problem
Die Nerven liegen blank. Neben der gescheiterten Ehe gibt es so viel zu regeln: Das Umgangsrecht mit den beiden gemeinsamen Kindern, den Unterhalt, den Verkauf des Hauses, da keine der beiden Seiten die andere Seite auszahlen kann. Dazu kommt, dass der Ehemann sich deswegen trennte, weil er sich in die Nachbarin verliebt hatte.
Lösung
Nach nur wenigen Sitzungen sind die wesentlichen Fragen wie der Umgang mit den Kindern, inklusive Ferien- und Feiertagsregelung als auch der Kindes- und Trennungsunterhalt geklärt. Der Schlüssel dieser relativ zügigen Lösung lag am Ende darin, daß sich der Ehemann bereit erklärt hat für die Dauer des Mediationsverfahrens seine Freundin nicht mehr im Nachbarhaus, sondern an einem „neutralen Ort“ zu besuchen. Nach zwei weiteren Sitzungen konnte dann auch die weiteren Fragen geklärt werden, so dass eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung beurkundet werden konnte. Das sparte Zeit und Kosten, da die nach dem Trennungsjahr folgende Ehescheidung von nur einem Anwalt geführt werden kann.