Konflikte mit dem Arbeitgebererfordern oft ein schnelles und doch besonnenes Handeln.
Haben Sie Fragen zum Handels-, Kauf-, Werkvertrags- oder Mietrecht? Dann sprechen Sie mich an!
Unfall gehabt? Um die Geltendmachung der Schadenspositionen und der Kostenpauschale kümmere ich mich.
Problem
Hat man eine Kündigung erhalten, geht es darum, schnell zu handeln. Um Nachteile zu vermeiden, ist die sofortige Meldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich, zum andern bleiben in der Regel lediglich drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben, wenn es um den Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine (bessere) Abfindung geht.
Lösung
Nicht immer ist jedoch ein langer, nervenaufreibender oder kostenintensiver Rechtsstreit erforderlich. Die Mehrzahl der Verfahren enden bereits nach wenigen Wochen im Gütetermin und werden mit einem Vergleich, z.B. über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einer angemessenen Abfindung und der Vereinbarung über ein qualifiziertes Arbeitszeugnis abgeschlossen.